Noch mal etwas zum Urteil.
Es lautet 90 Tagessätze á € 50
Auch zahlbar in Raten zu € 150
Mein Anwalt hatte als Nebenkläger auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorgeschlagen.
Die Strafe ist das, was die Staatsanwältin gefordert hatte.
Für ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis sah der Richter keine Notwendigkeit.
Und ich muss echt sagen, ich bin froh darüber. Jetzt !
Anfangs war das anders, ich war wie vor den Kopf geschlagen.
Aber mal realistisch gesehen, würde das ja nun auch nichts mehr ändern.
Der Mann hat es ja nicht als Hobby, andere Menschen über den Haufen zu fahren und zu töten.
Und ich fand (mal ganz laienhaft) auch, das er wirklich einen absolut fahrtüchtigen Eindruck macht, auch mit über 70. Und das kann man ja nicht von allen sagen.
Als wir am 1. März auf dem Weg nach Hause waren, habe ich immer nur wieder gedacht, wie sage ich das den Kindern ???
Ich kann doch nicht hingehen und sagen, der Mann fährt weiter Auto und die beiden haben weiterhin Angst.
(A möchte ja partout nicht, dass ich in der Zukunft den Führerschein mache, sie mag auch nicht Auto fahren. Sie hat eine panische Angst.)
Da waren wir uns dann einig, dass wir es den Kindern nicht sagen.
Und das war eine sehr gute Entscheidung.
A fragte zur ganzen Verhandlung nur eins.
Sie stand vor mir, mit hoffnungsvollem Blick und fragte, ob ihr grosser Wunsch in Erfüllung gegangen ist.
(Damit meinte sie, das er nicht mehr fahren darf.)
Und ich antwortete mit ja und konnte fast sehen, was für eine Riesen-Last ihr da von den Schultern genommen wurde.
vor 2 Jahren

Dann hast du auch die für sie richtige Antwort gegeben. Hätte wohl auch keiner anders geantwortet!!
AntwortenLöschenSanja